Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter gew-ferien.de veröffentlichte Webseite der GEW Ferien GmbH.
Die Webseite der GEW Ferien GmbH ermöglicht es Nutzer:innen, sich über Produkte und Leistungen zu informieren, Kontakt aufzunehmen und Bestellungen oder Buchungen direkt online aufzugeben.
Für digitale Dienstleistungen gelten die Anforderungen nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV).
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Wir planen aktuell die Umsetzung der Behebung dieser Barrieren.
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.
Derzeit ist es uns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.
Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.
Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
Diese Erklärung wurde erstellt am: 27.08.2025
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
GEW Ferien GmbH
Lurgiallee 14
60439 Frankfurt/Main
Deutschland
kontakt@gew-ferien.de
+49 69 138 261 200
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, informieren Sie bitte unsere oben genannte Stelle oder Person. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Falls Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich auch an die folgende Behörde wenden.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Bis zur formalen Errichtung der MLBF werden Ihre Anfragen und Informationen von dort aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.